Bezahlt meine Versicherung die Zahnspange?

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden viele kieferorthopädische Behandlungen mit Zahnspangen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bedingung ist dass ein Grad 3 oder höher der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vorliegt, also das Ausmaß der Fehlstellung einen gewissen Umfang überschreitet. Der KIG – Grad dient zur Erfassung der Pflicht zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, er trifft keine abschließende Aussage über die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung.

20 Prozent der Behandlungskosten müssen zunächst selbst getragen werden und werden nach erfolgreichem Abschluss der Therapie von der Krankenkasse zurückerstattet. Bei zwei Kindern, die gleichzeitig eine Zahnspange haben, reduziert sich dieser Eigenanteil auf 10 Prozent. In sehr seltenen Ausnahmefällen – bei komplexen Kieferfehlbildungen – tragen die Krankenkassen direkt 100 Prozent der Kosten. Sie erhalten die Rechnungen für den Eigenanteil von der Praxis Dr. Fink. Bewahren Sie diese gut auf, damit Sie sie nach Therapieabschluss bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorhanden sind (z.B. unauffälligere Brackets, unsichtbare Zahnspangen wie Aligner, Bögen aus speziellen Metalllegierungen… ), müssen selbst bezahlt werden wenn sie gewünscht sind. Eventuell übernimmt eine vorhandene Zahnzusatzversicherung die Kosten dafür.

Möglicherweise fordert Ihre Krankenkasse nach Einreichung des Behandlungsplanes bei ihr ein Gutachten an. Dazu müssen die Patientenunterlagen von Ihrem Kieferorthopäden an einen Gutachter geschickt werden, der dann die Übernahme der Kosten prüft. Bei Erwachsenen bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Zahnspange grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Operation. Das heißt das Ausmaß der Kieferfehlstellung muss so gravierend sein, dass eine chirurgische Korrektur der Kieferlage (Umstellungsosteotomie) notwendig ist.

Private Krankenversicherung

Ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten einer Zahnspange übernimmt, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab die sie haben. Da es kein einheitliches Regelwerk wie bei den Gesetzlichen gibt, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Es gibt hier auch kein starres Schema wie KIG zur Abklärung der Kostenübernahme. Bitte beachten Sie dass in manchen Verträgen ein Selbstbehalt bzw. eine Kostenobergrenze pro Jahr existiert.

Ihre Versicherung kann Sie auf Wunsch bereits vor Ihrem Besuch in der Praxis Dr. Fink in Fürth über die allgemeine Höhe der Kostenübernahme für kieferorthopädische Leistungen informieren. Vor dem Beginn jeder Behandlung bekommen Sie von uns eine auf Ihren Fall bezogene Kostenübersicht, die Sie bei Ihrer Versicherung zur Klärung der Übernahme einreichen sollten.

Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung kann Kosten für die gesamte kieferorthopädische Behandlung bzw. für nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgeführte Leistungen übernehmen. Der Umfang der Übernahme hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab.

Da häufig vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bekannte Befunde von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind, ist es ratsam, bereits vor dem ersten Gang zum Kieferorthopäden bzw. bevor Ihr Zahnarzt eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung diagnostiziert, die Versicherung abzuschließen. Eine Orientierung über verschiedene Zahnzusatzversicherung bietet die sogenannte Waizmanntabelle.

Zahnspangen und Steuer

Grundsätzlich können selbst getragene Arztkosten, die pro Jahr einen gewissen Betrag überschreiten, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das heißt Sie bekommen eventuell einen Teil der Kosten zurück. Fragen Sie dazu am besten einen Steuerfachmann.